Meldung vom 13.01.2021 Weitere Einschränkungen auf dem Campingplatz Lichtenberg.

Im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie in Deutschland sowie auf Grund der aktuellen Änderung zur 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bleibt der Campingplatz weiterhin für die touristische Nutzung vollständig geschlossen. Etwaige unaufschiebbare Unterhaltsmaßnahmen zur Sicherung und Erhalt des Eigentums können von Dauercampern weiterhin durchgeführt werden. Als unaufschiebbar gelten insbesondere nicht:
- Schneeräumen auf dem eigenen Platz
- Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
- Grünpflege
Aus aktuellem Anlass weißen wir nochmals darauf hin, dass Übernachtungen aus Freizeit- und Erholungsgründen auch für Dauercamper weiterhin untersagt sind (§ 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 der 11. BayIfSMV).
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Treue zum Campingplatz Lichtenberg. Wir hoffen, Sie bald wieder in Lichtenberg als unsere Gäste begrüßen zu können.
Bleiben Sie gesund!
Kategorien: Bekanntmachung