Bauleitplanung „Frankenwaldbrücke“
Um die städtebauliche Entwicklung im Bereich der geplanten Frankenwaldbrücke zu leiten, beschloss der Gemeinderat am 1. Juli 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Frankenwaldbrücke“. Der Geltungsbereich der Planungen umfasst Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) von Flurstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Eichentstein:
Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung
115 TF 116 TF
Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 2,7 Hektar.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den östlichen Teil der Höllentalbrücke, die Höllentalterrasse sowie den bestehenden Wanderparkplatz bei Eichenstein einschließlich Zuwegung.
Der Vorentwurf kann im Zeitraum
vom 3. Februar bis 3. März 2020
während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Amtssitz der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg, Marktplatz 16, Lichtenberg, von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch auf der Internet-Seite der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg unter https://www.vg-lichtenberg.de/gemeinde-issigau/bauleitplanung eingesehen werden.
Lichtenberg, den 31. Januar 2020
Dieter Gemeinhardt
Erster Bürgermeister