ISEK / KDK

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Lichtenberg mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) „Altstadt Lichtenberg mit Nähebereich“


Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Stadt Lichtenberg hat in den vergangenen Jahren ein Integriertes städtebauliche Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen erstellen lassen. Der Entwurf liegt nun vor. Mit der Durchführung ist das Büro transform in Bamberg beauftragt.

Der Stadtrat Lichtenberg hat am 29.04.2024 den Entwurf zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und den Vorbereitenden Untersuchungen gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Unterlagen in der Fassung vom April 2024 liegen von

Freitag, den 10.05.2024 bis einschließlich Montag, den 10.06.2024

zu den üblichen Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Lichtenberg (Marktplatz 16, 95192 Lichtenberg, Raum 7), zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen ab dem 10.05.2024 auf der Homepage der VG-Lichtenberg, www.vg-lichtenberg.de/stadt-lichtenberg/isek-kdk  abrufbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen

Ihre schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an:

Stadt Lichtenberg

Marktplatz 16

95192 Lichtenberg

bzw. an: verwaltung@vg-lichtenberg.de 

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Lichtenberg, den 30.04.2024

Kristan von Waldenfels

Erster Bürgermeister