Bauleitplanung „Frankenwaldbrücke“
Um die städtebauliche Entwicklung im Bereich der geplanten Frankenwaldbrücke zu leiten, beschloss der Stadtrat am 8. Juli 2019 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Frankenwaldbrücke“. Der Geltungsbereich der Planungen umfasst Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) von Flurstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Lichtenberg:
Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung
2 TF 4 ---
7 TF 8 ---
9 --- 10 ---
10/1 --- 14 Burgruine Lichtenberg
130/2 --- 392/1 ---
427/1 TF, Lohbach 503 Frankenwaldsee
503/5 Freizeitzentrum 503/6 Seestraße 161b
506 Parkplatz 507 Seestraße
532 TF 533 ---
537 --- 538 Graben
540 --- 541 Schützenhaus
542 --- 545 TF
546/1 TF, St 2195 553 TF
554 TF 555/2 TF
620 TF 620/2 TF, St 2196
1458 TF 1460 TF, Weg
1471 TF 1472 ---
1473 TF 1473/2 TF, Höllenthal
1473/3 TF, Höllentalbahn 1490 TF, Selbitz
Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 27 Hektar.
Der Geltungsbereich der Planungen umfassen im Süden den Bereich um den Frankenwaldsee und das Freizeitzentrum, das Schützenhaus, die Parkplätze sowie das Gebiet für das geplante Besucherzentrum. Weiterhin sind die geplanten Zuwegungen zu den Brücken, die Brücken selbst sowie der Bereich um die Burgruine Lichtenberg Teil des Bebauungsplanes.
Der Vorentwurf kann im Zeitraum
vom 3. Februar bis 3. März 2020
während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Lichtenberg, Marktplatz 16, von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch auf der Internet-Seite der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg unter https://www.vg-lichtenberg.de/stadt-lichtenberg/bauleitplanung eingesehen werden.
Lichtenberg, den 31. Januar 2020
Matthias Quehl
2. Bürgermeister