Hundesteuer 2018

26. März 2018 : Fälligkeit der Hundesteuer 2018

Lieber Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden,

die Kassenverwaltung macht auf die nachfolgende Fälligkeit aufmerksam:

Hundesteuer: Fälligkeit 01.04.2018

Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, werden hiermit gebeten, die fälligen Beträge zum oben bezeichneten Fälligkeitstermin auf das jeweilige Konto Ihrer Wohnsitzgemeinde zu überweisen. Den genauen Steuerbetrag entnehmen Sie bitte Ihrem Hundesteuerbescheid. 

Stadt Lichtenberg:
IBAN: DE21 7805 0000 0430 1500 11
BIC: BYLADEM1HOF

Gemeinde Issigau:
IBAN: DE69 7805 0000 0430 0500 13
BIC: BYLADEM1HOF


Wichtige Hinweise im Rahmen der Hundeanmeldung:

Die Stadt Lichtenberg/Gemeinde Issigau erhebt für das Halten von Hunden im jeweiligen Gemeindegebiet, welche älter als vier Monate sind, eine jährliche Aufwandssteuer (Hundesteuer).

Wir bitten also jeden, der einen über vier Monate alten, der Gemeindeverwaltung noch nicht gemeldeten Hund im Gemeindegebiet hält, diesen zeitnah anzumelden.

Der Hundehalter soll den Hund unbedingt auch zeitnah bei der Wohnsitzgemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen ist oder wenn der Hundehalter weggezogen ist. Die Hundesteuermarke ist bei der Gemeindeverwaltung bei Abmeldung in jedem Fall abzugeben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Lichtenberg, den 26.03.2018

Ihre Kassenverwaltung