Wasserversorgung – Stadt Lichtenberg / Hauswasseranschluss

06. Juni 2024 : Die Stadt Lichtenberg - Wasserversorgung und Verwaltung - möchte Sie darüber informieren, dass die Eichzeit Ihres Wasserzählers nur begrenzt ist. Bei analogen Zählern beträgt diese 6 Jahre. Wir sind bestrebt, die gesetzlichen Vorgaben auch im Interesse unserer Abnehmerinnen und Abnehmer einzuhalten und die Wasserzähler innerhalb der Eichfrist zu tauschen. Nur so kann der Verbrauch korrekt erfasst werden. Zudem werden wir ab diesem Jahr nur noch digitale Zähler einbauen. Für den Aus- und Einbau, sowie Betrieb dieser Wasserzähler, haben wir folgenden Hinweis:

Überprüfen Sie bitte an Ihrem Hauswasseranschluss, ob eine bereits jetzt schon vorgeschriebene Wasserzähleranlage (mit Haltebügel und Ein-/Ausbaustück) und Rückflussverhinderer verbaut ist. Diese ist Voraussetzung für den Einbau eines digitalen Wasserzählers. 

Um einen sicheren und messgenauen Betrieb des Messgerätes zu gewährleisten, ist der Einbau in der Hausanschlussleitung nach Herstellervorgaben und laut DIN 1988 und DVGW-W406 so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken.

Sollte noch keine Wasserzähleranlage verbaut sein, dann beauftragen Sie zeitnah eine zugelassene Fachfirma, eine Wasserzähleranlage nachzurüsten. Wir beginnen ab Juni 2024 mit dem Wechsel der bisherigen analogen Zähler. Bis dahin sollten die ausstehenden Umbauten bei den entsprechenden Anschlüssen erfolgt sein.

Der Austausch der Zähler erfolgt im Rahmen des allgemeinen Zählerwechsels, vor Ablauf der Eichfrist und soll innerhalb von 3 Jahren (bis Ende 2026) vollständig im Stadtgebiet abgeschlossen sein.

Info: Die bereits jetzt schon vorgeschriebene Wasserzähleranlage (mit Haltebügel und Ein-/Ausbaustück) und Rückflussverhinderer ist seit 1988 Pflicht und muss nicht erst aufgrund des aktuellen Zählerwechsels auf elektronische Zähler erfolgen.