Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025

01. Juli 2022 : Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Aktuelle Tipps des Finanzamt Hof zur Grundsteuererklärung 

Endspurt bei der Erstellung der Grundsteuererklärung - Das Finanzamt informiert (PDF)


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die Einheitswerte (Berechnungsgrundlagen für die Steuer) als veraltet und somit zu niedrig und daher im Ergebnis als verfassungswidrig ansieht.

Mittlerweile haben Sie wahrscheinlich bereits ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform 2025 von Ihrem Finanzamt erhalten. Anbei fassen wir für Sie nochmal die wichtigsten Informationen und Links zusammen. 


Wichtiger Hinweis: 

Die Abgabefrist wurde in Bayern auf den 30.04.2023 verschoben. Wir bitten Sie dennoch, die Grundsteuererklärungen zeitnah bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben.



Was ist jetzt für Sie zu tun?

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen werden durch die jeweils zuständigen Finanzämter aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Diese Aufforderung erhalten Sie ggf. in den nächsten Tagen/Wochen auf dem Postweg oder haben diese bereits erhalten. In diesem Schreiben finden Sie auch nochmal alle notwendigen Informationen, welche zur Abgabe der Erklärung notwendig sind.

Soweit Sie keine gesonderte Aufforderung erhalten und Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstückes sind, welches im Freistaat Bayern liegt, sind Sie dennoch verpflichtet, bis spätestens 31. Januar 2023 eine solche Erklärung an das zuständige Finanzamt (für Issigau und Lichtenberg – Finanzamt Hof) abzugeben (vgl. Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 30. März 2022).

Im Internet hat das Bayerische Landesamt für Steuern sämtliche Unterlagen für die Grundsteuerreform bereitgestellt. Diese umfassen neben den Vordrucken zur Steuererklärung selbst, auch weitreichende Informationen zur Berechnungsgrundlage, Videoanleitungen zu Spezialfällen der Veranlagung und natürlich auch den Gesetzestext des neuen Bayerischen Grundsteuergesetzes. Diese Seite erreichen Sie über die Internetadresse https://www.grundsteuer.bayern.de 

 

Was wird bei der Erklärung benötigt?

Für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen Sie Angaben wie die Fläche des Grundstücks, Gebäudeflächen und Angaben zur Art der Nutzung zum Stichtag 01. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Diese Daten erhalten Sie Online im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 kostenfrei im Internet (Art. 10a Abs. 2 Satz 1 BayGrStG). Alle weiteren Informationen zum Abruf erhalten Sie auf der Seite des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung https://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html 

 

Fragenhotline

Für alle Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform, wurde vom Bayerischen Landesamt für Steuern eine Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der

Rufnummer 089 30 70 00 77.

Bitte beachten Sie, dass die örtlichen Gemeinden bei der Feststellung der neuen Einheitswerte keine Auskünfte über eventuelle Änderungen geben können, da die Feststellung der Bemessungsgrundlage Aufgabe der Finanzämter ist und die Gemeinden in der Regel keinen Einblick in die Berechnung haben.

Ausführliche Informationen und viele Details zur Grundsteuerreform 2025 erhalten Sie in der Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Diese können Sie kostenlos als PDF herunterladen.