ISEK / KDK
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Lichtenberg mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) „Altstadt Lichtenberg mit Nähebereich“
Satzung der Stadt Lichtenberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ,,Altstadt Lichtenberg mit Nähebereich" gemäß §142 Abs. 3 BauGB vom 11.10.2024
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Stadt Lichtenberg hat in den vergangenen Jahren ein Integriertes städtebauliche Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen erstellen lassen. Der Entwurf liegt nun vor. Mit der Durchführung ist das Büro transform in Bamberg beauftragt.
Der Stadtrat Lichtenberg hat am 29.04.2024 den Entwurf zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und den Vorbereitenden Untersuchungen gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen in der Fassung vom April 2024 liegen von
Freitag, den 10.05.2024 bis einschließlich Montag, den 10.06.2024
zu den üblichen Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Lichtenberg (Marktplatz 16, 95192 Lichtenberg, Raum 7), zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen ab dem 10.05.2024 auf der Homepage der VG-Lichtenberg, www.vg-lichtenberg.de/stadt-lichtenberg/isek-kdk abrufbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen
Ihre schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an:
Stadt Lichtenberg
Marktplatz 16
95192 Lichtenberg
bzw. an: verwaltung@vg-lichtenberg.de
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Lichtenberg, den 30.04.2024
Kristan von Waldenfels
Erster Bürgermeister