Fundgegenstände

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die nachfolgenden Fundsachen wurden bei uns abgegeben und können von den rechtmäßigen Eigentümern im entsprechenden Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Macht der Eigentümer seine Rechte nicht innerhalb von sechs Monaten geltend, erwirb der Finder das Eigentum an den Fundgegenständen.
Verzichtet dieser auf den Eigentumsübergang, geht das Recht auf die jeweilige Gemeinde über.