Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

01. April 2017 : Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Gartenabfälle nicht mehr verbrannt werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat eine Luftreinhalteverordnung erlassen, die zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Dabei wurde auch die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen geändert.

Dadurch besteht ab 01.01.2017 die Möglichkeit nicht mehr, dass die Stadt Lichtenberg und die Gemeinde Issigau durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulassen kann.

Für ein Verbrennen holziger Gartenabfälle besteht nach Auffassung des StMUV kein Bedürfnis mehr, da in Bayern ein flächendeckendes Netz für die Erfassung von Grüngut besteht.

Pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen dürfen nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.