Gemeinde Issigau - Schöffen-/ und Jugendschöffenwahl 2018
Schöffenwahl
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Aus der Gemeinde Issigau müssen mindestens drei Personen vorgeschlagen werden.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 02. März 2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Rathaus Issigau, Dorfplatz 2, 95188 Issigau, Kanzlei.
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf.
Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Gemeinhardt
Erster Bürgermeister