Gemeinde Issigau - Schöffen-/ und Jugendschöffenwahl 2018

02. Februar 2018 : Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen- und Jugendschöffen Vorschlagsliste

Schöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Aus der Gemeinde Issigau müssen mindestens drei Personen vorgeschlagen werden. 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 02. März 2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Rathaus Issigau, Dorfplatz 2, 95188 Issigau, Kanzlei.

Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf.

Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Gemeinhardt

Erster Bürgermeister

Bewerbungsbogen - Schöffe

Jugendschöffenwahl

Die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023 steht bevor. Der Präsident des Landgerichts Hof hat den Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Hof aufgefordert, insgesamt 62 für die Wahl der Jugendschöffen in Betracht kommende Personen vorzuschlagen (Nr. 1.6 der GemBek der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern – Jugendschöffenbekanntmachung – vom 7. November 2012, JMBl. S). Für dieses Amt kommen Personen in Betracht, die erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfe erfahren sind. Dabei hat die Gemeinde Issigau mindestens je zwei Frauen und Männer zu benennen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 02. März 2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Rathaus Issigau, Dorfplatz 2, 95188 Issigau, Kanzlei.

Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf.

Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Gemeinhardt

Erster Bürgermeister