NATURA 2000-Gebiete

16. April 2018 : Managementpläne für die NATURA 2000-Gebiete im Saale- und Selbitztal liegen vor

Am 5. April 2018 wurden im Landratsamt Hof die fertiggestellten Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete "Saaletal von Joditz bis Blankenstein und NSG Tannbach bei Mödlareuth" und "Selbitz, Muschwitz und Höllental" den Landratsämtern Hof und Kronach, den beteiligten Städten Münchberg, Helmbrechts, Schauenstein, Selbitz, Naila und Lichtenberg sowie den Märkten und Gemeinden Bad Steben, Nordhalben, Issigau, Berg, Köditz und Töpen sowie den Fachbehörden durch die Regierung von Oberfranken überreicht.

Die Pläne werden dauerhaft in den Rathäusern der beteiligten Städte und Gemeinden, in den Landratsämtern und in den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Münchberg und Kulmbach zur Einsichtnahme vorgehalten.

Aufgabe von NATURA 2000 ist es, das europäische Naturerbe zu bewahren und die Gebiete europäischen Ranges in ihrem guten Zustand zu erhalten. Aus diesem Grund werden in Bayern mit allen Beteiligten vor Ort sog. Managementpläne erarbeitet. Für die vorliegenden Pläne fanden mehrere Öffentlichkeitsveranstaltungen statt. Die Managementpläne zeigen auf, welche Maßnahmen in den NATURA 2000-Gebieten notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten oder wiederherzustellen.

Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns. Für die Grundeigentümer und Bewirtschafter trägt er zur Planungssicherheit bei. Es besteht für Privateigentümer keine Verpflichtung, die Maßnahmen des Managementplans umzusetzen. Sie sollen auf freiwilliger Basis und v. a. im Rahmen von Förderprogrammen umgesetzt werden. Rechtsverbindlich ist jedoch das gesetzliche Verschlechterungsverbot (§§ 33 Abs. 1, 34 Bundesnaturschutzgesetz), das unabhängig vom Managementplan greift. Alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der für das Gebiet maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten führen, sind demnach verboten. Ob Maßnahmen in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Hierzu, wie auch zur Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen beraten die jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörden in Zusammenarbeit mit den forstlichen NATURA 2000-Sachbearbeitern an den AELF-Dienststellen Bad Steben und Stadtsteinach.

Die Regierung von Oberfranken, höhere Naturschutzbehörde, bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und hofft mit den beiden Managementplänen zur Erhaltung der naturschutzfachlich wertvollen Gebiete beitragen zu können.

Bayreuth, den 5. April 2018

gez. S. Neumann, RD

Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde